Bundessteuerbehörde fordert erneut Unterlagen von Coinbase

Die amerikanische Bundessteuerbehörde hat bei dem Bundesgerichtshof angefragt, ob dieser den Kryptowährungsanbieter Coinbase dazu verpflichten kann, weitere Unterlagen als Folge einer Vorladung, einzureichen.

Damit beginnt ein neues Kapitel in dem Kampf der Bundessteuerbehörde (englisch: Internal Revenue Service (IRS)) Daten von 2013 bis 2015 zu erhalten, nachdem sie nur einige Monate zuvor im November bei der Vorladung im Fall „John Doe“ Erfolg hatte. Seit diesem Zeitpunkt gehen sowohl Coinbase, als auch einer ihrer Kunden, Jeffrey Berns, gegen das Vorgehen der Bank vor, da dies nach ihrer Meinung die Kompetenz der Behörde übersteigt.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat Coinbase noch keine Daten an die Behörde rausgegeben.

Coinbase sagt, dass sie diesen neuen Aspekt des Falles untersuchen will und machte deutlich, dass sie ebenfalls weitere rechtliche Schritte gegen die Vorladung einreichen wird.

Das Startup sagte in einer (übersetzten) Stellungnahme:

„Unsere Rechtsabteilung prüft den Antrag der IRS. Wir werden weiterhin mit der IRS arbeiten, um die Bereitschaft Regierung, die Antragsstellung und Inhalt der Klage grundlegend zu überdenken, zu beurteilen. Wenn sie dies nicht tun, werden wir in den nächsten Monaten voraussichtlich weiter Widerspruch im Gerichtssaal einlegen. Wir halten unsere Kunden über den Fall auf dem Laufenden.“

Der Fall begann im November 2016, als die Behörde das Gericht dazu aufforderte Coinbase vorzuladen, um mögliche Steuerhinterzieher zu identifizieren. Die Bundessteuerbehörde hat Bitcoin vor drei Jahren den Status des steuerpflichtigen Eigentums verliehen. Daraufhin wurde die Behörde stark für ihren Umgang mit Kryptowährungen kritisiert.

Die Anhörung soll am 23. März stattfinden.

Englische Originalversion

Image via Unsplash

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