Kunde bezahlt in einem Cafe per Smartphone mit einer Bitcoin-Zahlung, das orangefarbene Bitcoin-Logo auf dem Bildschirm sichtbar
Tobias Reinhardt07:04 Uhr

Bitcoin: De-Minimis-Regel als möglicher Kurstreiber

Ein neuer Bericht des Tech Policy Institute der Cornell Brooks School legt eine für Finanzminister ungewohnte Rechnung vor: Wer kleine Bitcoin-Zahlungen von der Steuer befreit, könnte die Nutzung ankurbeln, am Ende sogar mehr Einnahmen verbuchen und nebenbei den Kurs stützen. Der Ansatzpunkt ist die sogenannte De-Minimis-Ausnahme, also eine Freigrenze für Bagatellbeträge.

Worum es bei der De-Minimis-Ausnahme geht

In den USA gilt Bitcoin steuerlich als Eigentum, nicht als Zahlungsmittel. Jede Ausgabe ist damit ein steuerpflichtiger Vorgang. Wer mit Bitcoin einen Kaffee bezahlt, muss streng genommen den Kursgewinn zwischen Kauf und Bezahlung ermitteln und melden. Das macht Alltagszahlungen praktisch unbrauchbar. Eine De-Minimis-Ausnahme würde kleine Transaktionen unterhalb einer Schwelle von dieser Pflicht ausnehmen. Der Report der Cornell Brooks School rechnet durch, was das für die Haushalte der G20-Staaten bedeuten würde.

Die Kette hinter der These

Der Zusammenhang ist einfacher, als er zunächst klingt. Solange jede Zahlung eine Steuererklärung nach sich zieht, hält die Mehrheit ihre Bitcoin lieber, statt sie auszugeben. Fällt diese Reibung für Kleinbeträge weg, sinkt die Hürde, Bitcoin tatsächlich zu benutzen. Mehr Nutzung bedeutet mehr Nachfrage nach der zugrunde liegenden Ware, und eine höhere praktische Verwendbarkeit kann den Kurs stützen. Zugleich fällt für den Fiskus weniger Verwaltungsaufwand an, weil unzählige Bagatellmeldungen entfallen. Die Idee ist, dass der Staat durch die breitere Aktivität unterm Strich nicht weniger, sondern eher mehr einnimmt.

Wie groß die Meldeflut ist, zeigt eine Zahl aus dem Umfeld der Branche. Die Handelsplattform Kraken verweist in ihrer Argumentation auf mehr als 56 Millionen Steuerformulare, die durch die geltende Behandlung digitaler Vermögenswerte anfallen. Ein Teil dieses Aufwands entsteht durch Kleinstbeträge, bei denen die Steuer kaum ins Gewicht fällt.

Der gesetzliche Hebel im Kongress

Politisch gibt es dafür bereits ein Vehikel. Senatorin Cynthia Lummis hat mit Senate Bill 2207 einen Entwurf vorgelegt, der eine solche Freigrenze für kleine Krypto-Transaktionen vorsieht. Ob der Vorstoß eine Mehrheit findet, ist offen. Zu bedenken ist, dass Befürworter einer bitcoinfreundlichen Steuerregel oft selbst ein Interesse an steigenden Kursen haben. Der Cornell-Report versucht die Frage neutraler zu stellen, indem er die reinen Haushaltseffekte betrachtet.

Was der Vergleich mit Deutschland zeigt

Für den deutschsprachigen Raum ist die Debatte weniger neu. In Deutschland sind private Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei, und für kürzere Halteperioden gilt eine jährliche Freigrenze. Wer also über längere Zeit hält oder nur geringe Gewinne erzielt, bewegt sich häufig ohnehin im steuerfreien Bereich. Der US-Ansatz zielt dagegen weniger auf das Halten als auf das Bezahlen im Alltag. Genau dort liegt der Unterschied, den der Report betont.

Ob die These trägt, lässt sich an einem Bericht allein nicht ablesen. Entscheidend ist, ob ein Gesetz wie S. 2207 überhaupt verabschiedet wird und ob die Zahlungsnutzung danach messbar zunimmt. Bleibt beides aus, bleibt es eine akademische Rechnung mit plausibler Mechanik, aber ohne Wirkung auf den Kurs.

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