Australiens Börsenaufsichtsbehörde will Richtlinien für ausländische ICOs ausweiten

Die australische Börsenaufsichtsbehörde will ihre Richtlinien zum Umgang mit Initial Coin Offerings (kurz ICO) ausweiten.

Dies drückte John Price, Abgeordneter der Australian Securities and Investments Commission (ASIC), in einer Rede während einer Veranstaltung zum Thema Fintech am Donnerstag in Sydney aus. Dabei erklärte er, dass ausländische ICOs, die sich an australische Anleger wenden, mit neuen Richtlinien rechnen müssen.

„Wir werden betonen, dass australisches Gesellschafts- und Verbraucherrecht angewendet werden wird – auch wenn das ICO im Ausland geschaffen wurde und von dort operiert. Das ist ein wichtiger Punkt aufgrund der internationalen Eigenschaften dieses Sektors“, erläuterte Price.

In der Vergangenheit äußerten einige Wirtschaftsexperten die Kritik, dass ICOs der Kontrolle durch australische Aufsichtsbehörden entgehen könnten, wenn sie außerhalb des Landes operieren würden.

„Ich kann nicht genug betonen, dass wenn Sie ihre Geschäfte hier führen und etwas an Australier verkaufen – die Ausgabe von Wertpapieren oder Token an australischen Konsumenten eingeschlossen – auch unsere Gesetze angewendet werden“, fügte er hinzu.

Erst im September des vergangenen Jahres hatte ASIC Richtlinien zum Umgang mit ICOs veröffentlicht. Darin wurde erklärt unter welchen Umständen ICOs unter die Paragrafen des Aktienrechts fallen.

Des Weiteren wies Price darauf hin, dass die Börsenaufsichtsbehörde noch stets Bedenken gegenüber ICOs hege. Aufgrund der geringen Grenzschwelle könnten auch nicht ausgereifte Geschäftsmodelle auf dem Markt vertreten werden.

Price sagte:

„Diese Geschichten, die über diese Firmen öffentlich werden, sind und werden weiterhin im Laufe der Zeit negative Auswirkungen auf das Anlegervertrauen haben.“

Englische Originalversion

Image via Unsplash

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