Griechisches Gericht stimmt Auslieferung von Bitcoin-Börsen-Betreiber zu

Ein griechisches Gericht hat der Anfrage zur Auslieferung des ehemaligen Betreibers der Bitcoin-Börse BTC-e zugestimmt. Damit wird der Betreiber bald vor einem amerikanischen Gericht zu den Vorwürfen stehen müssen.

Der Angeklagte, Alexander Vinnik, wird in den Vereinigten Staaten gesucht, da er die Börse ohne Genehmigung geführt haben soll. Des Weiteren wird ihm Geldwäsche in Höhe von 4 Milliarden US-Dollar vorgeworfen.

Kurz nach der Bekanntgabe des Urteils verkündeten die Anwälte des Angeklagten, dass sie das Urteil anfechten werden.

Nach Angaben der Associated Press, soll Vinniks Anwalt, Alexandros Lykourezos, gesagt haben: „Wir haben sofort gehandelt und das Urteil angefochten und der Fall wird nun von Strafrechtsabteilung des obersten Gerichts untersucht.“

In der Anhörung leugnete Vinnik die Vorwürfe gegen ihn. Er erklärte, dass er nicht Betreiber der Plattform, sondern lediglich für die Technik verantwortlich gewesen sei. Nach Angaben der News Tribune soll Vinnik vor dem Richter gesagt haben: „Ich habe nichts mit den Dingen zu tun, die mir vorgeworfen werden.“

Ebenfalls sagte er, dass der Laptop, der während seiner Festnahme beschlagnahmt wurde, nicht im Zusammenhang mit seiner Arbeit bei der Börse stünde und dass sich nur Cartoons für seine Familie auf dem Laptop befänden.

Vinnik wurde im Juli während seines Urlaubs in Griechenland festgenommen, nachdem die Börse plötzlich von Beamten der internationalen Strafverfolgung geschlossen wurde.

Neben den Vereinigten Staaten wird der Russe ebenfalls von seinem Heimatland gesucht.

Über eine mögliche Auslieferung nach Russland haben die griechischen Gerichte noch keine Entscheidung getroffen. Die Anwälte des Angeklagten sollen während der Anhörung gesagt haben, dass sie gegen eine Auslieferung nach Russland keine Berufung einlegen würden.

Auch die Ehefrau, Alecandra Vinnik soll Medienberichten zufolge gesagt haben, dass eine Auslieferung in die Vereinigten Staaten „komisch“ sei, da ihr Ehemann nie in dem Staat gelebt oder gearbeitet hat.

Englische Originalversion

Image via Unsplash

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