Ein kontroverses Gesetz über Befugnisse während Ermittlungsverfahren, welches im letzten Jahr in Großbritannien erlassen wurde, begünstigt den Nutzen von Kryptowährungen.
Die National Crime Agency (kurz NCA), die britische Strafverfolgungsbehörde, deren Hauptaufgabenfelder die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Internetkriminalität sind, erläuterte in ihrem Strategiebericht 2017, dass die Technologie sowohl vermehrt von Kriminellen als auch von der breiten Öffentlichkeit verwendet werde. Grund dafür sei die Erlassung des Ermittlungsverfahrensgesetzes (englisch: Investigatory Powers Act 2016), welches im November des vergangenen Jahres rechtskräftig wurde. Der Bericht der Behörde wurde bereits am 28. Juni veröffentlicht.
Durch das Gesetz wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Überwachung von Nachrichtendiensten ausgeweitet. Geheimdienste dürfen nun Daten von privaten Unternehmen sammeln, Massenmitteilungen erfassen und sich als Bestandteil einer Untersuchung in Geräte einhacken. Die Einführung des Gesetzes wurde scharf von Verfechtern für Privatsphäre und Journalisten kritisiert. Des Weiteren wird das Gesetz vor dem obersten Gericht geprüft.
In dem Bericht der NCA heißt es, dass der Nutzen von Kryptowährungen „sowohl unter Kriminellen als auch in der Öffentlichkeit weiterhin zunehmen wird“. Das Gesetz werde also dazu führen, dass auch in Zukunft mehr Menschen die Technologie nutzen werden. Auch wenn die Technologie keine Anonymität garantieren könnte, böte sie doch mehr Privatsphäre durch die Pseudonymität und durch Transaktionen über die Grenzen eines Staates hinaus.
Die Autoren des Berichts schreiben:
„Der Trend wird durch einen einfacheren und möglicherweise allgegenwärtigen Zugang und als Antwort auf den Erlass von Gesetzen wie dem Ermittlungsverfahrensgesetz 2016 und der Digital Economy Bill 2016-17 vorangetrieben.“
Der Bericht geht nicht darauf ein, wie der Nutzen der Technologie von Straftätern verhindert werden könnte. Es heißt lediglich „die weitverbreitete Nutzung dieser Technologien wird weiterhin eine Herausforderung bleiben“.
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Corinna ist die Chefredakteurin von Coinwelt. Seit 2016 dreht sich ihre Welt um Kryptowährungen und die Blockchain. Es vergeht kein Tag, an dem Corinna sich nicht darüber ärgert, dass sie nicht gleich am ersten Tag in Bitcoin investiert hat. Besonders spannend findet sie die internationale Rechtslage für Währungen wie Bitcoin. Für die Zukunft hofft sie auf eine positive Haltung der Gesetzgeber und klare Gesetze im Umgang mit digitalen Coins.