Bitcoin Umsatzsteuer – Anhörung vom 17. Juni

Am 17 Juni gab es die mündliche Anhörung vor dem europäischen Gerichtshof. Die Vorlagefrage des europäischen Gerichtshof soll geklärt werden. Wenn diese Frage mit “Ja” beantwortet wird kommt es zur Steuerbefreiungsdebatte. Es soll geklärt werden, ob Bitcoin als Währung oder als sonstige Leistung klassifiziert wird:

Ist Art. 2 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass als Umtausch einer virtuellen Währung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt bezeichnete Umsätze, für die eine Vergütung zu entrichten ist, die der Erbringer dieser Leistung bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, als Erbringung einer Dienstleistung gegen Entgelt zu verstehen sind?

Deutschland hatte sich bereits für eine Umsatzsteuerpflicht für Bitcoin im Vorfeld ausgesprochen und die digitale Währung nicht als solche klassifiziert, sondern als sonstige Leistung. In der mündlichen Anhörung war Deutschland, Schweden, die europäische Kommission und der schwedische Kläger teil dieser Verhandlung. Schweden und Deutschland argumentierten gegen eine Umsatzsteuerbefreiung und waren somit die Gegner des schwedischen Klägers. Jeder der Anwesenden hatte 15 Minuten um seine Argumente zu präsentieren und musste Fragen der fünf Richter beantworten.

Der schwedische Kläger berichtete, dass Deutschland die schärfste Kritik gegenüber Bitcoin äußerte. Es sei davon die Rede gewesen, dass Bitcoin ein Nischenprodukt wäre und keinen wirklichen Wert besitze. Man sollte sowieso nicht erwarten, dass die Akzeptanz weiterhin wachsen würde. Die deutschen Repräsentanten haben teilweise falsche Fakten in den Raum geworfen und sich auf Statistiken von 2012 bezogen. Mehr muss man gar nicht dazu sagen, außer welche Steinzeitattraktion man zur europäischen Anhörung hingeschickt hat. Abgesehen von der Unwissenheit, dem veralteten Statistikbezug und der Ignoranz hat sich Deutschland in dieser Verhandlung blamiert. Der Kläger berichtete, dass Deutschland versuchte jeden Einzelnen Punkt schlechtzureden ohne entsprechende Argumente zu liefern. Dennoch gab es durchwegs Positives. Vor allem die europäische Kommission argumentierte pro Bitcoin, dass es klar einem Finanzinstrument im Sinne von Finanztransaktionen zuzuordnen sei. Die wohl wichtigste Partei argumentiert für Bitcoin als Währung und scheint dieses Thema mehr als ernst zu nehmen. Die Zukunft wird zeigen wie sich die Umsatzsteuersituation der digitalen Währung ändern wird, aber ich denke das eine Entscheidung zugunsten des Bitcoin getroffen wird und Bitcoin in naher Zukunft offiziell als Währung klassifiziert wird.

Image via flickr.com, fdecomite, CC

Quelle: http://www.bitcoin.se/

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3 comments

  1. Danke für die Zusammenfassung. Habe mich schon gefragt, wie die Verhandlung gelaufen ist.

  2. Das stimmt ja hoffnungsvoll. So können umsatzsteuerpflichtige Händler auch endlich BTC annehmen ohne einen Zahlungsanbieter zu verwenden, der sofort in Fiat umrechnet und zahlt.
    Bisher konnte man als Händler nicht wirklich BTC annehmen und halten, da man beim Umtausch USt hätte abführen müssen, obwohl man beim Verkauf von Ware, die mit BTC gezahlt wurde, bereits USt auf diesen Betrag entrichtet hat.

    • Ja Bendedikt, das stimmt. An sich wäre es eine doppelte Umsatzsteuerbelastung und vor allem für deutsche Bitcoinbörsen gäbe es keine Chance Gewinne zu erzielen. Unser Finanzministerium ist gegen digitale Währungen alles andere als positiv gestimmt, muss sich aber einer europäischen Entscheidung beugen. Ich denke das die EU dem Beispiel aus der Schweiz folgen wird und Bitcoin als Währung deklarieren wird. Hoffen wir auf eine Pro-Bitcoin Entscheidung.

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